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Ihre Meinung ist gefragt

Die Stadt Blaubeuren entwickelt ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt. Ziel ist es, den Verkehrsdruck zu reduzieren und somit die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu erhöhen. Dabei spielen zahlreiche thematische Aspekte eine Rolle, z.B. die Lage und Ausgestaltung einer Fußgängerzone, die Frage der Parkierung und der Parkraumbewirtschaft, die Lenkung des Verkehrs oder auch mögliche Ausnahmeregelungen.

Das fertige Konzept soll möglichst optimal zu den heutigen, aber auch zufünftigen Anforderungen und Bedarfen passen. Im Rahmen der Erarbeitung fließen deshalb auch die Anliegen, Ideen und Argumente der Bürgerschaft ein.

Hier an der Pinnwand werden wir alle Beiträge, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir die Kernaussagen aus allen Beiträgen regelmäßig extrahieren und als Überblick darstellen. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge. 

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Folgende Fragen können als Orientierung dienen:

  • Wo soll Ihrer Meinung nach die Fußgängerzone eingerichtet werden? Welche der möglichen Varianten halten Sie für die beste?
  • Was spricht aus Ihrer Sicht für oder gegen diese Variante?
  • Welche Aspekte sind Ihnen - als Fußgänger:in, Radfahrer:in, Autofahrer:in - bei der Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes besonders wichtig? Was muss beachtet werden?
Achtung: Der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung zum "Verkehrskonzept Innenstadt" endete am 03. Juni 2022. Leider können Sie keine weiteren Beiträge in den Prozess einbringen.

Wir werden nun alle Beiträge sichten, ordnen und die Kernaussagen herausziehen, damit alle Aussagen, Vorschläge und Ideen in den weiteren Prozess einfließen können. Hier auf der Beteiligungwebsite halten wir Sie außerdem über den weiteren Prozess auf dem Laufenden, schauen Sie also gern auch immer wieder hier vorbei.

null Einbahnstraßenregelung Bergstraße

Meine Befürchtung ist, dass die Stadt den einzig durchgehend vorhandenen Gehweg in der Bergstraße "opfern" könnte um eine Verbreiterung der Fahrstraße zu erreichen um somit die Einbahnstraßenregelung aufheben zu können.

Deshalb möchte ich noch auf die Gehwege in der Bergstraße eingehen. So hat ein Pfälzer ein bemerkenswertes Urteil erstritten (VG Bad Neustadt Az. 3 K 372 18.NW vom 5.7.2019): "Verkehrsbehörden müssen eine große Gefahr für Fußgänger auch dann beheben, wenn noch nichts Schlimmes passiert ist. Der Schutz von Leib und Leben gehe über alles andere". Der Gehweg auf der linken Seite der Bergstraße entspricht nicht der Standardbreite. Bezogen auf das oben erwähnte Urteil bedeutet dies im Klartext: Die Bergstraße muss zwingend eine Einbahnstraße bleiben, sollte sie jedoch für eine Befahrung in beide Richtungen freigegeben werden, so muss der Gehweg verbreitert werden. Dies würde jedoch die Straße soweit verschmälern, dass eine Befahrung in beide Richtungen unmöglich ist.

31.05.22, Markus Anhorn


Kontakt

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