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First things first: Was ist ein Bürgerbeteiligungsprozess überhaupt?

Ein Bürgerbeteiligungsprozess bezeichnet ein informelles (nicht gesetzlich festgelegtes) Verfahren zur Information oder zum Austausch von Argumenten in Bezug auf bestimmte Themen oder Fragestellungen. Bei einem Beteiligungsprozess sind Bürgerinnen und Bürger oder auch Interessierte dazu eingeladen, sich zu beteiligen und Argumente und Hinweise einzubringen.

Das Ziel eines solchen Prozesses ist es, die jeweilige lokale Fach-Expertise der Bürgerinnen und Bürger / Interessierten  im Vorfeld des Entscheidungsverfahrens einzuholen. Die Entscheidungen über die Aufnahme und Umsetzung der eingebrachten Ideen und Anliegen obliegt dem Gemeinderat.

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Neuigkeiten

Präsentation zum Nachlesen

26.11.21, Im Rahmen der Auftaktveranstaltung stellte Herr Stefan Kruse, Büro Junker und Kruse, den Entwurf des Einzelhandelskonzepts vor. Dabei nahm er auch auf die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Blick. 

Die Präsentation finden Sie ab heute hier (PDF 7.1MB) sowie unter "Dokumente und Unterlagen". 

Online-Beteiligung gestartet

Im Anschluss an die Informationsveranstaltung am 24. November 2021 wurde die Online-Plattform hier für Ihre Beiträge zum Einzelhandelskonzept freigeschaltet. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Fragen! 

Einsendeschluss: 16. Dezember 2021, 23:59 Uhr

Ihr Moderationsteam

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