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Ihre Meinung ist gefragt

Die Stadt Blaubeuren entwickelt ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt. Ziel ist es, den Verkehrsdruck zu reduzieren und somit die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu erhöhen. Dabei spielen zahlreiche thematische Aspekte eine Rolle, z.B. die Lage und Ausgestaltung einer Fußgängerzone, die Frage der Parkierung und der Parkraumbewirtschaft, die Lenkung des Verkehrs oder auch mögliche Ausnahmeregelungen.

Das fertige Konzept soll möglichst optimal zu den heutigen, aber auch zufünftigen Anforderungen und Bedarfen passen. Im Rahmen der Erarbeitung fließen deshalb auch die Anliegen, Ideen und Argumente der Bürgerschaft ein.

Hier an der Pinnwand werden wir alle Beiträge, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir die Kernaussagen aus allen Beiträgen regelmäßig extrahieren und als Überblick darstellen. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge. 

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Folgende Fragen können als Orientierung dienen:

  • Wo soll Ihrer Meinung nach die Fußgängerzone eingerichtet werden? Welche der möglichen Varianten halten Sie für die beste?
  • Was spricht aus Ihrer Sicht für oder gegen diese Variante?
  • Welche Aspekte sind Ihnen - als Fußgänger:in, Radfahrer:in, Autofahrer:in - bei der Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes besonders wichtig? Was muss beachtet werden?
Achtung: Der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung zum "Verkehrskonzept Innenstadt" endete am 03. Juni 2022. Leider können Sie keine weiteren Beiträge in den Prozess einbringen.

Wir werden nun alle Beiträge sichten, ordnen und die Kernaussagen herausziehen, damit alle Aussagen, Vorschläge und Ideen in den weiteren Prozess einfließen können. Hier auf der Beteiligungwebsite halten wir Sie außerdem über den weiteren Prozess auf dem Laufenden, schauen Sie also gern auch immer wieder hier vorbei.

null Altstadtring ganzjährig als Wohn- und Spielstraße ausweisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

keine der Varianten ist wirklich überzeugend. Ich plädiere dafür, dass zunächst einmal alle Straßen und Gassen, die innerhalb der Stadtmauer liegen, sowie die Straßen Lindenstraße, Bergstraße und Auf dem Graben, die den Altstadtring bilden, ganzjährig zur Wohn- und Spielstraße erklärt werden. Saisonbedingt von Mai bis September und da an den Sonn- und Feiertagen kann die Karlstraße von der Weilerstraße an in die Klosterstraße hinein bis zur Mauergasse und auch die Webergasse Fußgängerzone werden. Die Mauergasse sollte Einbahnstraße in Richtung Graben werden, die Bergstraße bleibt einspurig wie bisher. Alle öffentlichen Parkplätze im Stadtbereich sollen gebührenpflichtig werden, maximale Parkzeit 3 Stunden. Für die Anwohner sollten Berechtigungsscheine ausgegeben werden. Die Gegenwart zeigt, dass eine große Anzahl zwei- und vierrädriger Verkehrsteilnehmer nicht weiß, oder mutwillig missachtet, dass in der Karlstraße, der Klosterstraße und der Webergasse schon jetzt die Geschwindigkeit auf 7 km/h begrenzt ist. Deshalb ist eine deutliche Überwachung der Regelungen sehr wichtig. Auch Fahrräder sollen die Fußgängerzone beachten, an Sonn- und Feiertagen muss deshalb das Verkehrsschild, das die Befahrung gegen die Einbahnstraße erlaubt mindestens abgedeckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

01.06.22, Peter Rinker


Kontakt

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Karlstraße 2
89143 Blaubeuren

07344 9669-0

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Vor dem Kreuzberg 28
72070 Tübingen

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